FAQ – Häufige Fragen
(und unsere Antworten)

Seniorenpflegeheim

Ist meine Anmeldung rückgängig zu machen?

Ja, eine Anmeldung kann rückgängig gemacht werden.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Jedes Zimmer ist mit einem Pflegebett, Kleiderschrank, Sideboard, Tisch und Stuhl ausgestattet.

Können noch Möbel oder Teppich mitgebracht werden?

Es ist in der Regel Platz für ein Lieblingsmöbelstück. Teppiche können leider nicht verlegt werden, da diese oft Stolperfallen darstellen. Weiterhin sprechen hygienische Gründe dagegen.

Kann ein E-Mobil mitgebracht werden?

Für E-Mobile gibt es keine Unterstellmöglichkeiten.

Gibt es WLAN im Haus?

Es steht kein WLAN zur Verfügung.

Gibt es Fernsehen und Telefon im Zimmer?

Ein Fernsehgerät muss selbst mitgebracht werden und der Anschluss steht gegen Entgelt zur Verfügung. Gleiches gilt für ein Festnetztelefon.

Betreutes Wohnen

Wird bei Einzug eine Kaution verlangt?

Ja, bei Einzug wird eine Kaution verlangt.

Die Höhe der Kaution hängt von der Wohnungsgröße und dem Mietshaus ab und liegt zwischen 500,00€ für eine Einraumwohnung und 900,00€ für eine Zweiraumwohnung.

Kann Teppichauslegeware verlegt werden?

Ja, jedoch nach Absprache mit dem Vermieter.

Gibt es eine 24-Stunden-Pflege vor Ort?

Nein. Pflegeleistungen können bei unserer Sozialstation vereinbart werden.

Gibt es eine Einbauküche?

Nein. Eine vorhandene Küche kann in vielen Fällen in eigener Absprache von der Vormietpartei übernommen werden.

Steht ein Hausnotrufgerät zur Verfügung?

Der ASB Kreisverband Oberhavel e.V. stellt keine Hausnotrufgeräte zur Verfügung. Es kann aber auf Wunsch der Kontakt zu unserem Partner Malteser® hergestellt werden.

Braucht man für den Notruf einen Haustelefonanschluss oder reicht ein Mobiltelefon?

Für ein Notrufgerät, das durch die Malteser® zur Verfügung gestellt wird, ist kein extra Anschluss (weder Haustelefonanschluss noch Mobiltelefon) nötig.

Gibt es Angebote für die Mieter/innen? Kulturangebote?

Ja. Der Besuch des Seniorenclubs ist möglich.

Wo muss der Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragt werden?

Der Wohnberechtigungsschein muss beim Wohnungs- oder Bürgeramt der Gemeinde, in der Sie wohnen oder zukünftig wohnen möchten.

Gibt es einen Balkon oder eine Terrasse?

Ja, jede Wohnung im EG verfügt über eine Terrasse, sonst über einen Balkon.

Kann ein Parkplatz angemietet werden?

Nein, die wenigen Parkplätze stehen jedem Mieter gleichwertig zur Verfügung.

Kann ein E-Mobil oder Fahrrad untergestellt werden?

Es gibt keine expliziten Unterstellmöglichkeiten, ein E-Mobil muss in der Wohnung/Nebengelass untergebracht werden. Für Fahrräder gibt es einen Fahrradschuppen.

Kann Mittagessen geliefert werden?

Ja, je nach Auslastung bietet der ASB über das Pflegeheim die Versorgung mit Mittagessen an. Die Preise sind zu erfragen.

Sind die Wohnungen seniorengerecht?

Die Wohnungen haben keine Stolperfallen, Türschwellen und können mit einem Rollstuhl befahren werden. Alle Häuser sind mit einem Fahrstuhl ausgestattet.