Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Ein wichtiges Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger
Kann ein pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause betreut werden,
gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, um stationär versorgt zu werden. Mit Hilfe der
Kurzzeitpflege lassen sich Notsituationen gut überbrücken, beispielsweise wenn die Pflegeperson
durch Krankheit oder Urlaub ausfällt oder wenn sich der Gesundheitszustand der zu pflegenden
Person kurzfristig verschlechtert.
Kurzzeitpflege kann aber auch genutzt werden, wenn nach
einem Krankenhausaufenthalt die Wohnung auf die neue Pflegesituation vorbereitet werden muss.
Für Menschen mit Pflegebedarf kann die Kurzzeitpflege eine wichtige Weichenstellungsfunktion haben.
Hier entscheidet sich häufig, ob nach der Kurzzeitpflege ein Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit
möglich ist oder ob eine dauerhafte Versorgung im Pflegeheim notwendig wird.
Voraussetzungen für einen Kurzzeitpflegeplatz sind:
- die Bestätigung einer Pflegestufe
- die Anmeldung bei der Krankenkasse
- die Bestätigung der Kostenübernahme der Pflegekosten
Auszug aus dem SGB XI §39 + §42 Flyer |